I. Allgemeines
- Das Gebrauchtwarenhaus Gera ist ein Beschäftigungs- und Qualifizierungsbereich der OTEGAU Arbeitsförder- und Berufsbildungszentrum GmbH Ostthüringen/Gera. Die OTEGAU GmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft, deren satzungsgemäße Zielstellung auf die Förderung von Berufsbildung, Fortbildung und Beschäftigung von Arbeitslosen in Projekten, die dem Schutz der Umwelt, der Verbesserung der sozialen Dienste sowie der Jugendarbeit dienen.
- Die im Gebrauchtwarenhaus Gera angebotenen Waren sind Gebrauchtwaren bzw. in den OTEGAU-Werkstätten aufbereitete Waren.
- Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
II. Eigentumsvorbehalt
- Die Waren aus privaten Haushalten oder von sonstigen Dritten gehen mit deren Abgabe in Eigentum des Gebrauchtwarenhauses über.
- Diese im Gebrauchtwarenhaus angebotenen Waren sind Eigentum des Verkäufers und frei von Rechten Dritter.
- Die Waren werden vom Käufer in bar im Gebrauchtwarenhaus bezahlt und gehen somit in das Eigentum des Käufers über.
III. Preise
- Die ausgezeichneten Preise verstehen sich inklusive der zurzeit geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, es sind Bruttopreise.
- Über die Preise für Nebenleistungen wird der Käufer durch den Aushang im Gebrauchtwarenhaus Gera und das Verkaufspersonal informiert.
IV. Lieferung
- Die Kosten für die Lieferung werden entsprechend dem Aushang über die zusätzlichen Leistungen in Rechnung gestellt.
- Die Lieferung erfolgt nach Absprache zwischen Käufer und Verkäufer. Der vereinbarte Liefertermin gilt bindend für Käufer und Verkäufer.
- Die Lieferung erfolgt frei Wohnungstür. Ein unverstellter Zugang muss vom Käufer gewährleistet sein. Für Schäden beim Transport innerhalb der Wohnung trägt der Verkäufer keine Verantwortung.
- Lieferverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich macht (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung) berechtigen den Verkäufer dazu, den vereinbarten Liefertermin um eine angemessene Nachlieferzeit zu verlängern.
- Der Käufer tritt nach drei Monaten ab Verkaufsdatum automatisch in Annahmeverzug. Danach wird die Ware kostenpflichtig gelagert. Die Kosten werden mit 2,00 €/m² im Monat berechnet. Nach weiteren drei Monaten wieder in den Verkauf. Der Käufer erhält den Wert aus diesem Erlös abzüglich der Lagerkosten erstattet.
V. Montage
- Der Verkäufer bietet die Montage von Möbeln als zusätzliche Leistung beim Kaufvertrag an. Diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
- Montageleistungen, die nicht beim Kaufvertrag in Auftrag gegeben wurden, liegen außerhalb des Vertrages mit der OTEGAU GmbH und sind frei von Gewährleistungen.
VI. Gewährleistung
- Der Käufer ist bei Vertragsabschluss davon in Kenntnis gesetzt, dass die Qualität der Waren entsprechend der Nutzungsdauer herabgesetzt ist und überzeugt sich im Gebrauchtwarenhaus Gera von der Qualität der Ware.
- Die in der OTEGAU-Werkstatt technisch und elektrisch geprüften Haushaltselektrogeräte erhalten eine Garantie auf Gebrauchsfähigkeit bis zu sechs Monaten ab Verkaufsdatum. Elektrogeräte ohne Prüfprotokoll der OTEGAU-Werkstatt sind Sammlerstücke.
- Im Falle berechtigter Reklamation bei verdeckten Mängeln behält sich der Verkäufer vor, die mangelhafte Ware zurückzunehmen oder in einer angemessenen Frist nachzubessern.
VII. Gerichtsstand und Erfüllungsort
- Gerichtsstand und Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie für alle sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Gera.
Gera, 28. Dezember 2012

